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Hauptbereich

Obstbaum-Pacht

Erstelldatum20.08.2024

Schlagworte: Streuobst bewahren, pflegen und nutzen

  • Schlagworte: Streuobst pflegen, bewahren und nutzen
  • Handlungsfeld: Landwirtschaft, Landschaft und Biodiversität

Projektbeschreibung:

Die WESPE-Gemeinden sind Eigentümer zahlreicher Obstbäume unterschiedlicher Arten und Sorten. Viele dieser Bäume können kostenfrei gepachtet werden.

Was spricht für eine Obstbaum-Pacht?
Die Natur hautnah erleben, zum Erhalt der wertvollen Streuobstwiesen beitragen und natürlich die vitaminreiche Ernte genießen. Das alles ist mit einer Obstbaum-Pacht möglich, auch wenn Sie keine eigene Wiese für Streuobst besitzen oder sich nur eine befristete Zeit um einen Obstbaum kümmern möchten.

Welche Rechte und Pflichten gehen mit der Pacht einher?
Als Pächter eines oder mehrerer Obstbäume sind Sie für die fachgerechte Pflege des Baumes zuständig. So müssen Sie sich beispielsweise auch um den Rückschnitt und die Schädlingsbekämpfung kümmern. Die Früchte, die der Baum trägt gehören selbstverständlich Ihnen. Ob Sie diese zu Saft pressen, einlagern oder verkaufen, bleibt ganz Ihnen selbst überlassen.

Wie sehen die Rahmenbedingungen der Pacht aus?
Der Pachtvertrag beginnt stets im März (ggf. auch unterjährig) und endet im Februar des Folgejahres, wobei ohne Kündigung eine automatische Verlängerung erfolgt. Ein Pachtzins ist nicht zu zahlen, allerdings wird eine private Unfallversicherung empfohlen, die gegebenenfalls durch die Mitgliedschaft in einem Obst- und Gartenbauverein bestehen kann. Die Details des Pachtvertrags können hier eingesehen werden.

Interesse?
Bei Interesse an einer Obstbaum-Pacht, füllen Sie gleich das entsprechende Formular aus, damit wir Sie diesbezüglich kontaktieren können. Gerne können Sie sich bei Fragen auch direkt an den Koordinator der Landschaftspflege in der WESPE, Björn Schuck, wenden.

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