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Pflücken erlaubt!
- Schlagworte: Streuobst, Kulturlandschaft
- Handlungsfeld: Landwirtschaft, Landschaft und Biodiversität
Projektbeschreibung:
Sich beim Spaziergang mit einem frischen Apfel vom Baum stärken oder bei der Fahrradtour ein paar süße Kirschen von den Ästen stibitzen? Auch wenn es verlockend erscheint, ist das Pflücken der Früchte kein Kavaliersdelikt, sondern Diebstahl. Das Obst gehört schließlich den Eigentümern der Bäume, die sich das ganze Jahr über, um deren Pflege kümmern.
Wenn Eigentümer das Obst jedoch gar nicht verwerten möchten, dann können sie dieses für die Allgemeinheit freigeben. Um kenntlich zu machen, welche Bäume dafür zur Verfügung stehen, gibt es den Pflück-Anhänger der WESPE, der die entsprechenden Bäume kennzeichnet.
Beim Pflücken sind jedoch einige Regeln zu beachten:
- Nur an den mit dem Pflück-Anhänger markierten Bäumen ernten.
- Das Obst darf man gerne für den Hausgebrauch pflücken - jedoch nicht für kommerzielle Zwecke.
- Beim Pflücken bitte keine Äste abbrechen oder Bäume beschädigen.
- Der eigene Müll ist wieder mitzunehmen.
- Das Ernten geschieht auf eigene Gefahr.
Selbstverständlich dürfen die Pflück-Anhänger sowie die verwendeten Bänder die Streuobstwiesen nicht mit Mikroplastik belasten. Daher besteht beides aus 100% recycelfähigem Material, das trotzdem die Witterung einer Saison unbeschadet übersteht. Der Pflück-Anhänger ist dafür auf Lahnur-Papier gedruckt, das sich durch seine Witterungsbeständigkeit, Reißfestigkeit aber auch die biologische Abbaubarkeit auszeichnet.
Besitzen Sie Obstbäume, die Sie nicht selbst abernten können oder wollen? Dann bringen auch Sie Pflück-Anhänger an Ihren Bäumen an und geben damit das Obst für die Allgemeinheit frei. Die Pflück-Anhänger mit Bändern zum Aufhängen erhalten Sie kostenfrei in den fünf WESPE-Rathäusern.







