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Feuerbeschau
- Schlagworte: Feuerbeschau, Kommunale Pflichtaufgabe, Interkommunale Fachkraft
- Handlungsfeld: Interkommnale Zusammenarbeit
Projektbeschreibung:
Die Feuerbeschau ist eine wichtige kommunale Pflichtaufgabe und ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) und dient dazu, Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit von Menschen sowie Sachwerten zu erhöhen.
In den vergangenen Jahren konnte die Feuerbeschau in vielen Kommunen – unter anderem aufgrund der Vielzahl weiterer gesetzlicher Aufgaben – nicht immer mit der erforderlichen Regelmäßigkeit durchgeführt werden. Die WESPE hat dieses Thema deshalb aufgegriffen und gemeinsam mit ihren Mitgliedsgemeinden ein Konzept entwickelt, um die Feuerbeschau wieder dauerhaft und strukturiert zu etablieren.
Hierzu wurde eine interkommunale Fachkraft mit langjähriger Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz eingestellt. Sie unterstützt die Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden fachlich bei der Durchführung der Feuerbeschauen. Die Verantwortung für die Durchführung der Feuerbeschau verbleibt selbstverständlich bei der jeweils zuständigen Gemeinde.
Was ist eine Feuerbeschau?
Die Feuerbeschau ist eine Begehung von Gebäuden, bei denen aufgrund ihrer Nutzung oder Größe besondere Anforderungen an den Brandschutz bestehen. Ziel ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise den Betreiberinnen und Betreibern Lösungen zu finden, bevor es zu einem Schadensereignis kommt.
Dabei werden unter anderem folgende Bereiche betrachtet:
- Flucht- und Rettungswege
- Brandschutztüren und Brandabschnitte
- Feuerlöscheinrichtungen und brandschutztechnische Anlagen
- Brandmeldeanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Organisatorischer Brandschutz
- Allgemeiner Zustand des Gebäudes aus brandschutztechnischer Sicht
Werden Mängel festgestellt, werden diese dokumentiert und – soweit erforderlich – Maßnahmen zur Behebung abgestimmt. Die Feuerbeschau versteht sich dabei als Instrument der Gefahrenvorsorge und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Kommune und Gebäudeeigentümer.
Da im Zuständigkeitsbereich der WESPE zahlreiche Sonderbauten zu überprüfen sind, erfolgt die Umsetzung schrittweise. Die Mitgliedsgemeinden beginnen die Feuerbeschauen in folgender Reihenfolge:
1. Kindergärten
2. Schulen
3. Versammlungsstätten
4. Wohnheime, Pflegeheime und Seniorentagesstätten
5. Hotels mit mehr als 30 Betten sowie Gaststätten mit einem Gastraum für mehr als 100 Personen im Erdgeschoss oder mehr als 60 Personen in anderen Geschossen
6. Weitere Sonderbauten (z. B. Gebäude mit einer Grundfläche von mehr als 1.600 m²)
Die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Betreiber werden von ihrer zuständigen Gemeinde rechtzeitig vor einer Feuerbeschau informiert und zur Terminvereinbarung kontaktiert.
Mit der interkommunalen Zusammenarbeit schafft die WESPE die Voraussetzungen dafür, dass ihre Mitgliedsgemeinden diese anspruchsvolle Pflichtaufgabe langfristig, fachlich fundiert und effizient wahrnehmen können. Gleichzeitig werden Fachwissen gebündelt, Ressourcen sinnvoll eingesetzt und ein einheitlicher Qualitätsstandard bei der Durchführung der Feuerbeschauen gefördert.
So leistet das Projekt einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des vorbeugenden Brandschutzes und damit zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger im WESPE-Gebiet.






