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Baulücken für Tiny Häuser

icon.crdate15.09.2023

Schlagworte: Zwischennutzung, Temporäre Bebauung, Innenentwicklung

  • Schlagworte: Zwischennutzung, Temporäre Bebauung, Innenentwicklung
  • Handlungsfeld: Orts- und Innenentwicklung

Projektbeschreibung:

Viele ungenutzte Baugrundstücke auf der einen Seite - knappes Wohnungsangebot auf der anderen Seite. Um dieses Dilemma zu lösen, möchten die WESPE-Kommunen die Eigentümer der Baugrundstücke auf die Möglichkeit der zeitlich befristeten Vermietung aufmerksam machen. Die Mieter könnten die Grundstücke so zumindest für einige Jahre nutzen, um dort in ihrem Tiny Haus zu leben.

Fragen zum Projekt:

Warum beschäftigt sich die WESPE mit ungenutzte Baugrundstücken?

Tag für Tag wird in Bayern eine Fläche so groß wie 14 Fußballfelder zugebaut, um dort Wohnen, Infrastruktur, Handel und Gewerbe zu ermöglichen. Dieser Flächenverbrauch findet häufig an den Ortsrandlagen statt, da dort noch Platz vorhanden ist. Dadurch geht jedoch die einzigartige Kulturlandschaft verloren, die über die Jahrhunderte entstanden ist und heute vielen Tieren sowie Pflanzen ihren Lebensraum bietet und damit als Garant für die Artenvielfalt steht.
Doch die Nachfrage nach Flächen – gerade bei uns in den verkehrstechnisch günstig gelegenen WESPE-Kommunen – ist groß. Der verfügbare Wohnraum dagegen ist knapp. Um hier Abhilfe zu schaffen, ohne dabei zusätzliche Flächen an den Ortsrändern zu verbrauchen, ist es sinnvoll sich auf die innerörtlichen Potenziale zu konzentrieren. Damit sind im Wesentlichen die nicht genutzten Baugrundstücke im WEstSPEssart gemeint.

Welche Nutzungsmöglichkeiten gibt es für diese Grundstücke?

Die beiden offensichtlichsten Möglichkeiten, um ungenutzte Baugrundstücke nicht weitere Jahre brach liegen zu lassen, sind natürlich die klassiche Bebauung durch den Eigentümer oder der Verkauf des Grundstücks zu eben diesem Zweck durch einen neuen Eigentümer.
Es ist jedoch bekannt, dass viele Familien das/die Baugrundstück(e) in ihrem Besitz gerne aufheben möchten, damit ihre Kinder oder Enkel dort einmal bauen können. Dies ist selbstverständlich ein nachvollziehbarer Gedanke. Trotzdem ist es schade, wenn solche Grundstücke zum Teil Jahrzehnte ungenutzt bleiben. Mit diesem Projekt soll daher auf eine weniger bekannte Möglichkeit der Nutzung aufmerksam gemacht werden:
Ein Grundstück kann auch für einen festgelegten Zeitraum (z.B. 10 Jahre) vermietet und anschließend - vertraglich festgelegt - im Originalzustand zurückgegeben werden. Während dieser Zeit könnte der Mieter das Grundstück zu Wohnzwecken nutzen, in dem er dort ein Tiny Haus errichten, das nach Ablauf der Mietdauer problemlos an anderer Stelle aufgestellt werden kann.

Was ist ein Tiny Haus?

Das Wort "Tiny" kommt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt "Winzig". Dementsprechend versteht man unter einem Tiny Haus ein sehr kleines Gebäude. Eine offiziell festgelegte Maximalgröße gibt es bisher nicht. Allgemein üblich werden darunter aber Gebäude mit weniger als 50qm Nutzfläche verstanden.
Ein besonderes Merkmal von Tiny Häusern ist deren Mobilität, denn diese stehen entweder auf Rädern oder sie lassen sich mithilfe eines Krans auf einen LKW verladen und können damit an einen anderen Ort transportiert werden.
Grundsätzlich sind alle Tiny Häuser aber als vollwertige Wohnungen gedacht. Das bedeutet sie verfügen über eine Küchenzeile, ein Bad, einen Aufenthaltsraum sowie einen Schlafplatz und können beheizt werden, so dass sie ganzjährig bewohnbar sind.

Wer wohnt in einem Tiny Haus?

Gleich vorneweg: Ein Tiny Haus ist sicherlich nichts für jeden! Die Bewohner müssen sich aufgrund des geringen Platzangebots einer sehr minimalistischen Lebensweise verschrieben haben und mit wenig Raum für ihr Hab und Gut klarkommen.
Beispiele aus anderen Kommunen zeigen allerdings, dass das Interesse an Tiny Häusern auf Seiten der möglichen Bewohner hoch ist. Vorstellbar ist dies häufig für junge Menschen, die sich ihr eigenes Dach über dem Kopf wünschen, sich aber örtlich noch nicht festlegen wollen oder auf dem begrenzten Mietwohnungsmarkt im ländlichen Raum nicht fündig werden. Außerdem ist auch in höheren Altersgruppen, wenn z.B. die Kinder ihre eigenen Wege gehen und das Eigenheim viel zu groß geworden ist, der Trend zur minimalistischen Lebensweise auf weniger Raum erkennbar.

Sind Tiny Häuser eine langfristige Lösung für unbebaute Grundstücke?

Nein, das sollten sie nicht sein!
Das Wohnungsangebot im WEstSPEssart ist knapp und die innerörtlichen Baugrundstücke sind damit ein wertvolles Gut. Diese Grundstücke sind dafür vorgesehen mit größeren Wohneinheiten bebaut zu werden, die mehr Menschen Platz bieten. Langfristig ist es daher der ausdrückliche Wunsch der Gemeinden, dass dort ein konventionelles Wohngebäude errichtet wird.
Die Zwischennutzung für Tiny Häuser ist daher lediglich als mittelfristige Lösung gedacht, wobei der Zeitraum des Mietvertrags zwischen Eigentümer und Mieter individuell verhandelt werden kann.

Welche Vorteile durch die Vermietung bieten sich für die Grundstückseigentümer?

Durch die Vermietung des Grundstücks lassen sich zusätzliche Einnahmen erzielen. Darüber hinaus können die Mieter zur Pflege des Grundstücks (Mähen, Winterdienst etc.) verpflichtet werden, so dass sich für die Eigentümer eine Arbeits- und/oder Kostenersparnis ergibt.

Gibt es Vorgaben für die Errichtung von Tiny Häusern?

JA! Auch Tiny Häuser dürfen nicht einfach so aufgestellt werden, sondern müssen, wie jedes andere Gebäude, den baurechtlichen Vorschriften entsprechen. Diese unterscheiden sich je nach Lage des betroffenen Grundstücks und sind meist in Bebauungsplänen festgelegt. Einige Festsetzungen in Bebauungsplänen führen dazu, dass die Errichtung von Tiny Häusern quasi unmöglich wird. Dazu gehören Vorschriften zu:

  • der zwingend vorgeschriebenen Errichtung von mehr als einem Vollgeschoss
  • einem festgelegten Mindestwert der Geschossflächenzahl (Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche)
  • der zwingend vorgeschriebenen geschlossenen Bauweise (Wand an Wand statt Lücken zwischen den Häusern)
  • dem zwingend festgelegten Bau von Doppelhäusern oder Hausgruppen

Bei anderen Vorschriften dagegen ist für die Besitzer eines Tiny Hauses manchmal notwendig ihre Vorstellungen abzuändern und neue Ideen zu entwickeln. Dies ist beispielsweise bei der vorgeschriebenen Dachneigung der Fall. Übliche Tiny Häuser mit Flachdach dürften auf den meisten Grundstücken schwierig zu realisieren sein, aber hier lassen sich gegebenenfalls auch kreative Lösungen für einen Kompromiss finden.

Wie sollten Eigentümer vorgehen, die sich die Vermietung ihres Grundstücks für Tiny Häuser vorstellen können?

Prinzipiell sind alle Grundstückseigentümer, die sich grundsätzlich vorstellen könnten ihr Grundstück zeitlich befristet an Tiny Haus Besitzer zu vermieten, dazu aufgerufen sich bei der Kommunalen Allianz WEstSPEssart zu melden. In Absprache mit den Bauämtern der WESPE-Gemeinden sowie dem Landratsamt Aschaffenburg wird dann geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Tiny Hauses möglich ist.

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